Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Polizei NRW ist bemüht, ihre Internetseite www.team110.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Polizei NRW bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.team110.nrw

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Der Auftritt wurde 01.05.2024 neu erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Landeszentrale Personalwerbung / Dez. 53.1 des LAFP NRW

Im Sundern 1

59379 Selm

Tel.: 02592 / 68-5203

personalwerbung@polizei.nrw.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.team110.nrw benachteiligt zu werden, oder mit den Antworten aus den zuvor genannten Kontaktkanälen nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz MAGS wenden.

Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder per Post finden Sie hier auf der Internetseite des MAGS. Den Antrag können Sie dort als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei herunterladen. Die Direktverlinkung befindet sich im Fließtext.