Leichte Sprache

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite www.team110.nrw

Wir sind die Polizei Nordrhein-Westfalen.
Polizei Nordrhein-Westfalen wird Polizei NRW abgekürzt.

Auf dieser Seite findest du Informationen über die dualen Studiengänge bei der Polizei

und wie du bei der Polizei NRW dein Fachabitur machen kannst.

Ein Duales Studium bedeutet:
Studieren und Arbeiten im Wechsel.
So kann man das Gelernte bei der Arbeit anwenden.

Du findest auf unserer Internet-Seite viele Informationen

und wir erklären, wie die Internet-Seite funktioniert.

Das steht auf der Internet-Seite

Polizei-Berufe

Nach der Schule kannst du bei der Polizei arbeiten.

Dafür musst du bei der Polizei einen Beruf lernen.

Für den Beruf musst du ein Studium machen.

Das heißt:

Du lernst an einer Hochschule den Beruf.

Diese Berufe gibt es zum Beispiel bei der Polizei:

Polizei-Kommissar oder Polizei-Kommissarin

Polizei-Kommissare helfen anderen Menschen

und kümmern sich um Sicherheit.

Zum Beispiel:

Ein Mensch tut einem anderen Menschen weh

oder ein Mensch hat einen Auto-Unfall.

Polizei-Kommissare kommen dann

und helfen.

Wenn du Polizei-Kommissar werden willst,

dann musst du ein Duales Studium machen.

Das bedeutet:

Du lernst an einer Hochschule 

und du lernst auch bei der Polizei

den neuen Beruf.

Regierungs-Inspektor-Anwärter oder Regierungs-Inspektor-Anwärterin

Regierungs-Inspektoren kümmern sich um die Büro-Arbeit 

von der Polizei

und arbeiten beim Amt.

Wenn du Regierungs-Inspektor werden willst,

dann musst du ein Studium machen.

Das bedeutet:

Du lernst an einer Hochschule

den neuen Beruf.

Wenn du den Beruf Regierungs-Inspektor lernst,

bist du ein Regierungs-Inspektor-Anwärter.

Regierungs-Inspektor-Anwärter wird RIA abgekürzt.

Regierungs-Inspektor-Anwärter IT oder Regierungs-Inspektor-Anwärterin IT

Regierungs-Inspektoren IT kennen sich gut mit Computern aus

und mit dem Internet.

Regierungs-Inspektoren IT arbeiten auch im Büro von der Polizei.

Wenn du Regierungs-Inspektor IT werden willst,

dann musst du ein Studium machen.

Wenn du den Beruf Regierungs-Inspektor IT lernst,

bist du ein Regierungs-Inspektor-Anwärter IT.

Regierungs-Inspektor-Anwärter IT wird RIA IT abgekürzt.

Höhere Laufbahn

Wenn du schon einen passenden Abschluss von einer Hochschule hast,

dann kannst du dich auch für die Berufe bei der Polizei bewerben.

Dann kannst du auch eine Führungs-Position machen.

Das bedeutet:

Du leitest eine Gruppe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Das heißt bei der Polizei:

Höhere Laufbahn.

Wenn du noch zur Schule gehst

Es gibt auch das Fach-Abitur Polizei.

Das bedeutet:

In der Schule lernst du schon viel über die Polizei.

Wenn du die Schule mit dem Fach-Abitur Polizei beendest,

kannst du damit ein duales Studium bei der Polizei machen.

So benutzt du die Internet-Seite

Jetzt erklären wir dir, wie du die Internet-Seite benutzt.

Ganz oben auf der Seite

Ganz oben links auf der Seite ist das Logo für die Karriere bei der Polizei NRW.

Das Logo sieht so aus:

Wenn du auf das Logo klickst,

dann kommst du immer wieder zur Start-Seite zurück.

Menü für Barriere-Freiheit

Ganz oben rechts ist das Menü für Barriere-Freiheit.

Das Menü sieht so aus:

Barriere-Freiheit bedeutet:

Alle sollen die Internet-Seite verstehen können.

Deswegen gibt es zum Beispiel Texte in Leichter Sprache.

Das Menü hat 2 Punkte:

Barrierefreiheit

Unter Barrierefreiheit findest du alle Informationen zur Barriere-Freiheit.

Und du findest Videos in Gebärden-Sprache.

Gebärden-Sprache ist die Sprache für Menschen,

die nicht oder wenig hören können.

Leichte Sprache

Auf dieser Seite bist du jetzt.

Hier gibt es Texte in Leichter Sprache.

Haupt-Menü

Oben rechts in dem Video ist ein roter Punkt.

Der Punkt sieht so aus:

 

Wenn du auf die Striche klickst,

dann öffnet sich das Haupt-Menü.

Das Haupt-Menü sieht so aus:

 

Im Haupt-Menü gibt es 3 Menü-Punkte.

Jetzt erklären wir die Menü-Punkte.

Dein Team 110

Hier stehen Informationen über die Arbeit bei der Polizei.

Und welche Studiengänge es bei der Polizei gibt.

Hier erklären wir dir wie man sich bei uns bewirbt.

Du kannst nach lesen wie wir die Bewerber auswählen.

Die Serie

Hier stehen Informationen über die Serie.

Die Serie heißt Team 110.

Die Serie hat zwei Staffeln.

Jede Staffel hat 8 Folgen.

In der Serie siehst du den Berufs-Alltag bei der Polizei.

Hier stehen alle Informationen zu den Berufen bei der Polizei.

Newsletter

Newsletter ist englische Sprache.

Das spricht man so:

nühs-letter.

Newsletter heißt Rund-Schreiben.

Hier kannst du dich für den News-Letter anmelden.

Der News-Letter schickt dir Informationen zum Polizei-Beruf.

Ganz unten auf der Seite

Ganz unten auf der Seite ist ein Menü.

Das Menü sieht so aus:

In dem Menü stehen viele Punkte.

Jetzt erklären wir die Punkte

Kontakt

Wenn du eine Frage habst,

zum Beispiel zu einer Stelle bei der Polizei NRW,

dann kannst du unter Kontakt der Polizei-Behörde suchen.

Impressum

Hier steht,

wer diese Internet-Seite macht.

Und wem die Internet-Seite gehört.

Das ist das Landes-Amt für Ausbildung, Fortbildung und Personal-Angelegenheiten der Polizei NRW.

Abgekürzt wird das LAFP NRW.

Datenschutz

Hier steht, 

was wir mit deinen Daten machen.

Und welche Daten wir speichern.

Soziale Netzwerke

Hier sind viele kleine Bilder.

Wenn du auf ein Bild klickst,

dann kommst du zu der Karriere-Seite von der Polizei NRW

in einem Sozialen Netzwerk.

In diesen Sozialen Netzwerke ist die Polizei NRW:

  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • TikTok
  • LinkedIn

Wir hoffen, wir haben dir die Internet-Seite gut erklärt!

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Erklärung zu der Barriere-Freiheit
Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.
Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite:
Team110.nrw
Die Internet-Seite gehört zu der Polizei aus NRW:
NRW ist die Abkürzung für ein Bundes-Land.
NRW bedeutet: Nordrhein-Westfalen.

In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Wir informieren Sie über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.
Und welche Möglichkeiten für den Kontakt wir anbieten.
Damit halten wir uns an den Paragraphen 12b von dem BGG.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
Die Polizei möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.
Damit beachten wir den §12 a von dem BGG.
Denn das Gesetz verlangt einen Zugang zu unserer Internet-Seite ohne Barrieren.
Wir halten uns an das Gesetz.

Wie Barriere-frei ist unsere Internet-Seite?
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es in Deutschland Gesetze.
Es gibt außerdem in ganz Europa eine Norm für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Eine Norm ist fast so etwas wie ein Gesetz.
Eine Norm legt bestimmte Regeln fest.
Es gibt in Europa auch eine Norm für Internet-Seiten.
Die Norm hat eine schwere Bezeichnung.
Die Norm heißt: EN 3 0 1 5 4 9 V2. 1 . 2 (08-2018).
Unsere Internet-Seite hält sich fast immer an diese Norm von Europa.

Die Internet-Seite wurde am 01.05.2024 neu gemacht.

Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren
Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.
Manche Inhalte auf Internet-Seiten müssen keine Barriere-Freiheit garantieren.
Darüber informieren wir Sie auch gerne.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei NRW (LAFP NRW)
Landeszentrale Personalwerbung / Dez. 53.1 des LAFP NRW
Im Sundern 1
59379 Selm
Tel.: 02592 / 68-5203
personalwerbung@polizei.nrw.de

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Barrieren kann man mitteilen.
Dafür sind die Kontakt-Daten.
Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.
Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.
Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.
Ohne ein Gericht.
Das steht sogar im Gesetz.
Es gibt dafür einen Paragrafen.
Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.
Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5
Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1
E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de