Kriminalpolizei: Genau mein Fall!

Als Teil der Kriminalpolizei ermittelst du für die Sicherheit der Menschen und sorgst dafür, dass Verbrechen aufgeklärt und Tatverdächtige zur Verantwortung gezogen werden.

Die Kriminalpolizei ist vielfältig – ob Spurensicherung, Vernehmung oder Ermittlungen in komplexen Fällen. Du vernimmst Täter, suchst Spuren und schützt Opfer. Nebenbei planst du Einsätze, vollstreckst Beschlüsse und wertest Beweismittel aus.

Erfahre alles über den neuen Studienschwerpunkt „Ermittlungen”, lass dich von unseren Kommissarsanwärterinnen und -anwärtern inspirieren und nimm uns ins Kreuzverhör: Wir freuen uns auf dich, deine Fragen und deine Bewerbung!

Duales Polizeistudium

Schwerpunkt: Ermittlungen

Schnell-Checkliste:
Diese Qualifikation brauchst du!

Aktuell freuen wir uns besonders über Bewerbungen für den Schwerpunkt „Ermittlungen” zum Studienstart im September 2026. Nicht jeder ist für den Polizeiberuf geboren: Einige Eigenschaften kannst du dir aneignen, andere nicht. Schau selbst!

Alter: 16 – 36 Jahre

Staatsangehörigkeit: eines Mitgliedstaates der EU (Ausnahmen möglich)

Führerschein: Klasse B

fünf Münzen in zwei Stapeln aufgeteilt. Illlustration.

Lebensführung: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Abschluss: Abitur, Fachabitur oder Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung

Sprachen: Deutsch und Englisch

BMI: 18 – 27,5

Sportabzeichen: Deutsches Sportabzeichen mind. in Bronze (nicht älter als 24 Monate)

Schwimmabzeichen: Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

Person neben einer Skala ohne Maßangaben. Illustration in dunkelblau.

Mindestgröße: nicht kleiner als 163cm (Ausnahmen möglich)

Das sind die Neuheiten

Du kannst dich ab jetzt bereits bei deiner Bewerbung für den Schwerpunkt „Ermittlungen” (Kriminalpolizei) entscheiden.

Wenn du „Ermittlungen“ wählst, bekommst du bereits vor dem Studium eine Verwendungszusage für die Kriminalpolizei und eine regionale Standortgarantie im Bereich der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Der Schwerpunkt bereitet dich gezielt schon während des Studiums auf die späteren Verwendungen vor, insbesondere auch auf die Herausforderungen bei der Kriminalpolizei.

Nach deinem Studium wirst du schon nach nur einem Jahr Wachdienst Icon für einen Link. zur Kripo wechseln. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin bei der Kripo oder in einem anderen Bereich der Polizei arbeiten willst. Auf dem anderen Wege gibt es diese Garantie nicht und erfahrungsgemäß dauert es auch viel länger bis du in diesem Bereich arbeiten kannst.

Was erwartet dich?

Ein spannender Mix aus moderner Technik, komplexen Fällen und Teamarbeit. Du wirst kontinuierlich weitergebildet und hast die Chance, in verschiedensten Deliktsbereichen zu arbeiten – von Cyberkriminalität über Drogenfahndung bis hin zu Wirtschaftsverbrechen. Werde Teil eines Teams, das für Gerechtigkeit sorgt.

Entscheide dich für eine Karriere bei der Kriminalpolizei und gestalte die Zukunft sicherer für alle! Komm ins Team KRIPO!

Schwerpunkt „Ermittlungen”

Erstmalig kannst du dich für diesen Studienschwerpunkt bei der Polizei NRW bewerben. Das Studium startet jedes Jahr am 1. September und unterteilt sich in drei Bereiche: Theorie, Training und Praxis.

Vor dem Studium

Check die Voraussetzungen im Detail, um zu erfahren, ob du das Zeug für die Kriminalpolizei hast.

Während des Studiums

Dir werden tiefergehende Inhalte zu krimininalpolizeilichen Themen beigebracht. Deine Praxisphasen verbringst du in einem der Kommissariate. Dennoch bleiben die Ausbildungsinhalte für den Einsatz im Wach- und Wechseldienst für alle bestehen.

Nach dem Studium

Wer bei der Kriminalpolizei arbeitet, soll vorher die Arbeit auf der Straße kennenlernen. Deshalb wirst du deine einjährige Erstverwendung im Wachdienst absolvieren. Im Anschluss verbringst du mindestens drei Jahre bei der Kripo.

TEAM 110 – Die Serie

Berichte aus erster Hand

Kommissaranwärterin Saskia nimmt mit Kamera Fotos auf. Blick über ihre Schulter.
Kriminalhauptkommissarin mit Praktikantin im Einsatz: Sie laufen auf einer Straße, hin zu einem Polizeiauto.
Kommissaranwärterin in Zivil schaut durch ein Fenster in ein Auto rein.
Brünette Kommissaranwärterin sitzt in blauem Pullover am Rechner.

In unserer Serie stellen wir verschiedene Menschen bei der Kriminalpolizei vor

Echte Teamplayer, echte Eindrücke: Monatelang haben wir Polizeistudierende in ihrer Praxisphase des dualen Polizeistudiums bei der Kriminalpolizei begleitet.

Lerne Kira, Saskia und Florian kennen und erfahre in welchen der unterschiedlichen Bereiche der Kripo die drei eingesetzt wurden.

Interesse geweckt?

Du kannst dich ab dem 9. Oktober für das duale Studium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen“ bewerben!

Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Das solltest du mitbringen:

Deine Skills

Die Voraussetzungen

Damit du das duale Studium bei uns antreten kannst, muss deine Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:

Persönliche Voraussetzungen
  • Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind. An die charakterliche Eignung und medizinische Tauglichkeit eines Bewerbenden bestehen bei dem Beruf des Polizeibeamten, der Polizeibeamtin höhere Anforderungen, als es in anderen Berufsfeldern der Fall ist. Das hat zur Folge, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis oder anderer berauschender Substanzen aus charakterlichen oder medizinischen Gründen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen kann.
  • Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. (Ausnahmen möglich!)
  • Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht älter als 36 Jahre. (Ausnahmen möglich!)
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasingverträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.)
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
Schulische Voraussetzungen
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), vollständige Fachhochschulreife oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung  (Einstellung gem. BBHZVO)
  • Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
  • Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht notwendig.
Körperliche & sportliche Voraussetzungen

Körperliche Voraussetzungen

  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
  • Sehfähigkeit:
    • Bis zum 20. Lebensjahr benötigst du mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge.
    • Ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Restsehschärfe von mindestens 30 % je Auge.
    • Farbsinnstörungen sind ein Ausschlusskriterium
  • Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter.

Falls du kleiner als 1,63m bist: Du hast die Möglichkeit, dich durch Bestehen des Mindestgrößentests für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Der Leistungstest findet im Laufe des Auswahlverfahrens statt und überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von dir erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhältst du, auch wenn du kleiner als 1,63m bist, ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.
Alle Aufgaben des Mindestgrößentests gibt es hier.

Tätowierungen/Körperschmuck

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Vergleichbares. Ein Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne).

  • Ein körperlicher Eignungsmangel liegt vor, wenn durch den Körperschmuck – auch noch nach seiner (soweit möglichen) Entfernung – während des Dienstes eine Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen begründet oder erhöht wird.
  • Ein charakterlicher Eignungsmangel besteht immer dann, wenn der Körperschmuck eine inhaltliche Aussage trifft, die im Widerspruch zum Grundgesetz und der Rechtsordnung steht und/oder Rückschlüsse auf Wesenszüge und Verhaltensweisen der Bewerberin bzw. des Bewerbers zulässt, die nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beruf erfordert (vgl. § 34 Abs. 2 BeamtStG). Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Körperschmuck bzw. die Tätowierung eine Darstellung zum Inhalt hat, die:
    • verfassungswidrig bzw. extremistisch ist,
    • sexistisch und/oder geschlechterdiskriminierend ist,
    • allgemein entwürdigend und/oder diskriminierend ist,
    • Gewalt verherrlichend ist,
    • die Würde des Menschen verletzt,
    • Nähe zu kriminellen Kreisen und Gruppierungen ausdrückt.

Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass du eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegst. Nur so ermöglichst du uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann. Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir dich im Zweifelsfall auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen. Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen.

Falls du dir unsicher bist, ob dein Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wende dich bitte an die für dich zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber, deren Kontaktdaten findest du hier.

Sportliche Voraussetzungen

  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf. Im Ausdauerbereich ist eine altersabhängige Laufdisziplin zu absolvieren.
    • Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/Geländelauf,
    • Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf.
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.

Ein wichtiger Hinweis für dich: Je eher du dein Sportabzeichen, Schwimmabzeichen und die Fahrerlaubnis vorweisen kannst, desto eher können wir deine Standortwünsche prüfen und berücksichtigen.

Die Bewerbung

Bewerben kannst du dich für das duale Polizeistudium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen“ über unser Jobportal. Zu Beginn des Bewerbungsprozesses musst du dir zunächst einen Account erstellen.

Online Bewerbung

Nachdem du deinen Account angelegt hast, hast du die Möglichkeit dich auf eine Stellenanzeige zu bewerben. Hierzu klickst du einfach auf den Link „Jetzt online bewerben“, der sich unter der Stellenanzeige befindet. Im ersten Schritt gelangst du direkt zum Bewerbungsformular. Hier musst du die erforderlichen Daten gewissenhaft eintragen, um deine Bewerbung einreichen zu können.

Bitte bedenke, dass alle Pflichtfelder der Reiter (Basisdaten, Ausbildung, Vorverwendung, Wunschort, Sonstiges) vollständig ausgefüllt sein müssen, bevor du deine Bewerbung absendest! Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Ohne das Befüllen dieser Pflichtfelder kann die Bewerbung nicht eingereicht werden. Du kannst deine Bewerbung zu jedem beliebigen Zeitpunkt speichern, später weiter bearbeiten und dann einreichen.

Wenn du deine Daten vollständig eingegeben hast, musst du deine Bewerbung zunächst “überprüfen” (Button anklicken) und dann durch Klicken auf den Button „Bewerbung einreichen“ absenden. Nach Einreichen deiner Online-Bewerbung erhältst du per E-Mail eine Eingangsbestätigung deiner Onlinebewerbung, sowie weitere Informationen.

Im Jobportal/Meine Karriere werden dir die erforderlichen Basisformulare inkl. Lebenslauf als Download zur Verfügung gestellt. Fülle alles gewissenhaft aus, vergiss die erforderlichen Unterschriften bitte nicht und lade die geforderten Unterlagen wieder im Jobportal hoch. Weitere Infos zu den Formularen findest du weiter unten.

Wichtig: Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!

Solltest du bei deiner Online-Bewerbung aus dem Ausland Probleme haben, wende dich an unsere Hotline, Tel.: 0251 / 77 95-53 53.

Bewerbungsunterlagen

Jetzt bloß nicht abschrecken lassen. Formulare gehören nun mal zur Bewerbung dazu. Denn neben den Daten, die du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert, bestimmte Dokumente ins Jobportal hochzuladen. Alle Basis- und Zusatzformulare werden dir zeitgerecht in deinem Bewerbungskonto (Meine Karriere im Bereich “Dokumente”) unseres Jobportals zur Verfügung gestellt! Also wundere dich nicht: Du findest sie, wenn du sie auch tatsächlich benötigst.


Eine Beglaubigung deiner Dokumente ist nicht erforderlich.
Lediglich die den Aufenthalt von Nicht-EU-Bewerbenden reglementierenden Dokumente sind weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) einzureichen oder durch Vorzeigen des Originals zu bestätigen. Dies können deine Personalwerberinnen und Personalwerber vor Ort kostenlos für dich übernehmen.

Einen wichtigen Hinweis haben wir noch für dich: Du erhältst alle Informationen von uns per E-Mail an deine persönliche E-Mailadresse. Diese E-Mails sind zusätzlich im Jobportal/Meine Karriere unter „Korrespondenz“ für dich gespeichert und zu jeder Zeit einsehbar! Wenn du deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter direkt anschreiben möchtest, antworte einfach auf die E-Mails aus deinem privaten E-Mailaccount. Ändere hierzu bitte nicht den Betreff der E-Mail, so kann deine Nachricht direkt der richtigen oder dem richtigen Sachbearbeiter zugeordnet werden!

Im folgenden findest du die Formulare – schau’ sie dir ruhig schon mal an. Wir informieren dich zeitgerecht via E-Mail/Jobportal, wenn wir diese wirklich von dir erwarten!

Nach Prüfung deiner Unterlagen bitten wir dich um Zusatzformulare für die ärztliche Untersuchung. Auch diese stellen wir dir als Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung. Die Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen unterliegen einem besonderen Datenschutz und müssen uns postalisch zugesandt werden – ein Upload ist in diesem Fall nicht möglich!

Bitte sende deine Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:

LAFP NRW

Dezernat 53

Weseler Straße 264

48151 Münster

Bitte beachte bei den Zusatzformularen die Ausfüllhinweise (Vorblatt)!

Wichtig: Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!

Das Auswahlverfahren

Bei der Polizei NRW gibt es nicht einen einzelnen Einstellungstest, sondern ein umfangreiches Auswahlverfahren, das aus mehreren Abschnitten besteht. Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Wenn du alles bestehst, bist du schon so gut wie angenommen!

Einen Überblick zum gesamten Verfahrensablauf findest du in aller Kürze hier:

Grundsätzlich gilt: du befindest dich so lange im Auswahlverfahren, bis du einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst.

Die Vorauswahl

Im Rahmen der sogenannten „administrativen Vorauswahl“ werden deine Daten der Online-Bewerbung, die Basisformulare und die eingereichten persönlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und deine Voraussetzungen gecheckt. Während oder nach der zweiwöchigen Bearbeitungsfrist für die Zusatzformulare wirst du in der Regel zum ersten Auswahlverfahrenstag (PC- Test in Münster) eingeladen. Da wir eine Vielzahl von Bewerbungen haben, kann es jedoch im Einzelfall bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen.

Die Einladung erfolgt über das Jobportal/Meine Karriere.

Der PC-Test

Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.

Hierbei werden deine analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen, wie beispielsweise Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit. Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.

Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten! Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.

Wenn du den Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Wenn du den ersten Auswahltag erfolgreich absolviert hast überprüft der polizeiärztliche Dienst die von dir eingereichten medizinischen Unterlagen (Zusatzformulare), um die wir dich noch vor dem ersten Auswahltag gebeten haben. Diese solltest du im Jobportal herunterladen und uns binnen zwei Wochen einreichen.

Auch hier gilt: Sollten die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass deinerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit du aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheidest. Falls die 14-tägige Frist nicht ausreicht, antworte uns einfach auf eine der letzten E-Mails und bitte um eine Fristverlängerung.

Bitte beachte: die Zusatzformulare und ärztlichen Unterlagen musst du uns postalisch (LAFP NRW, Dezernat 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) zusenden

Das Assessmentcenter

Das Assessmentcenter (AC) absolvierst du im Regelfall in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo du das AC absolvierst, hängt von deinem Wohnort ab. Solltest du außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit dir eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessmentcenters festgelegt. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.

Erstes Rollenspiel:

Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler*in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.

Vortrag:

Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss werden dir zwei Fragen zum Thema gestellt.

Zweites Rollenspiel:

Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.

Interview:

Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten.

Auch beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.

Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Die polizeiärztliche Untersuchung

Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier u. a. angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.

Auswahlverfahren bestanden?

Hast du bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung deiner Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wirst du hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von deinem erreichten Rangordnungswert erhältst du in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kripo studieren

Der Studienschwerpunkt „Ermittlungen”

Studienaufbau

Das Studium findet in Modulen statt. Die Schwerpunktsetzung für den Bereich der Ermittlungen findet sich in allen Bereichen der drei Studienphasen, sowohl in der Theorie, dem Training als auch in der Praxis wieder.

So wirst du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) spezielle Vorlesungen und Kurse belegen, damit du die theoretischen Grundlagen der Gesetzgebung kennst, bevor du sie im Training und in der Praxis anwenden musst.

Dein Training findet in einem der Standorte des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten statt (LAFP NRW). Dort werden dich Expertinnen und Experten der Kriminalpolizei durch Rollenübungen im geschützten Raum auf deine Praxisphasen vorbereiten.

Praktische Erfahrungen wirst du im Anschluss in den verschiedenen Kommissariaten deiner Einstellungs- und Ausbildungsbehörde sammeln.

Die Standorte

Während des Bewerbungsprozesses kannst du deine gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (EuA-Behörde) angeben. Zu jeder EuA-Behörde gehören ebenfalls Kooperationsbehörden. Wenn du den Studienschwerpunkt „Ermittlungen” wählst, wirst du nach dem Studium deinen Dienst ebenfalls im Einzugsgebiet deiner EuA-Behörde versehen. Im folgenden findest du eine Übersicht der EuA-Behörden und deren Kooperationsbehörden.

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Aachen

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV AachenLAFP BrühlDüren, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Bielefeld

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV BielefeldLAFP Schloß Holte-StukenbrockGütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Bonn

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV KölnLAFP BrühlEuskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Dortmund

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Dortmund
LAFP Schloß Holte-Stukenbrock
LAFP Selm
Hamm, Hochsauerlandkreis, Soest, Unna
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Düsseldorf

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Duisburg
LAFP SelmMettmann, Neuss, Wuppertal
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Duisburg

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Duisburg
LAFP SelmKleve, Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Wesel
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Gelsenkirchen

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Gelsenkirchen (Herne)
LAFP SelmEssen, Oberhausen, Recklinghausen
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Hagen

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Hagen
LAFP SelmBochum, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Olpe
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Köln

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Köln
LAFP Brühl
LAFP Selm
Oberbergischer Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde

Münster

HochschulstandortTrainingsstandortKooperationsbehörden
HSPV Münster
LAFP Schloß Holte-Stukenbrock
LAFP Selm
Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf

Studieninhalte

Der Studienschwerpunkt „Ermittlungen” ermöglicht dir eine frühzeitige und fachgerechte Ausrichtung auf die Bedarfe der Kriminalpolizei.

Die Studieninhalte sind bereits schon im ersten Semester im Sinne der Spezialisierung für dich optimiert. Du darfst während deines Studiums beispielsweise moderne Informationstechnologien für die Ermittlungsarbeit nutzen.

Kripo nach dem Studium

Erstverwendung

Damit du für deinen Start bei der Kriminalpolizei bestmöglich vorbereitet bist, wirst du im ersten Jahr nach deinem Studium im Wachdienst eingesetzt. Das kann eine Verwendung im Streifendienst, bei der Autobahnpolizei oder in ähnlichen Arbeitsbereichen sein.

Anschließend wirst du ab dem zweiten Jahr, nach erfolgreichem Bestehen des Studiums, garantiert für mindestens drei weitere Jahre in der Kriminalpolizei eingesetzt. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin als Kriminalkommissarin oder Kriminalkommissar arbeiten möchtest oder einen anderen Bereich der Polizei NRW kennenlernen möchtest.

Wenn du also für einen Studienplatz im September 2026 zugelassen wirst, sehen die nächsten Jahre wie folgt für dich aus:

  • 2026 – 2029: Duales Studium, Schwerpunkt „Ermittlungen” in deiner EuA-Behörde deiner Wahl
  • 2029 – 2030: Erstverwendung im Wachdienst in deiner EuA-Behörde oder deren Einzugsgebiet
  • 2030 – 2033: Zweitverwendung bei der Kriminalpolizei am Standort deiner Erstverwendungsbehörde

Deine Möglichkeiten

Eure Fragen

Genau Genommen: Kripo

Was sind die allgemeinen Aufgaben der Kriminalpolizei? Welche Abteilungen gibt es? Wie nah dran sind Krimiserien im TV am echten Beruf? Alex und Torben legen sich für euch ins Zeug. Wie immer haben unsere Interviewpartner keine Ahnung welche Fragen auf sie zukommen. Es wird also lustig, ehrlich und vor allem informativ.

Hinweis: Das Video wurde zwei Jahre vor Einführung des Studienschwerpunkts „Ermittlungen” aufgenommen und veröffentlicht.

Einblicke in die Ermittlungsarbeit

Das Kriminalkommissariat

Aufklären statt Aufgeben. Wen die Faszination Strafverfolgung packt, kommt im Kriminalkommissariat voll auf seine Kosten. Der Kreativität bei den Ermittlungen werden hier nur durch die Strafprozessordnung Grenzen gesetzt. Lars Erdmann gibt einen Einblick in seine Ermittlungsarbeit bei der Kriminalpolizei in Hamm.

Kripo Allrounder

Die Kriminalwache

Sie kennen die Tricks für aufschlussreiche Vernehmungen, erkennen auf den ersten Blick, wo sich Ermittlungsansätze verstecken und wie man sie am besten verfolgt. Ihr Einsatzbereich reicht von den Kommissariaten bis hin zu operativen Bereichen wie beispielsweise den Kriminalwachen. Chantal Boller gibt einen Einblick in ihre Arbeit bei der Kriminalwache in Dortmund.

Das Motto: Follow the money

Finanzermittlungen im LKA

Unter dem Motto analysieren Finanzermittlerinnen und Finanzermittler des LKA Geldströme und verfolgen diese, um illegal erlangtes Vermögen aufzuspüren und abzuschöpfen. Ihre Mission: Die Straftäter ranzukriegen. Verena Braun ist Finanzermittlerin beim LKA in Düsseldorf und berichtet im Video, was man mitbringen sollte, wenn man sich bei der Polizei in diesem Bereich bewerben will.

Was sind deine Vorteile?

  • Garantiert Kripo: Wenn du den Schwerpunkt „Ermittlungen“ auswählst, garantieren wir dir nach dem Studium und dem einen Jahr Wachdienst Icon für einen Link. eine Tätigkeit bei der Kriminalpolizei.
  • Dienstortgarantie: Du verbleibst nach dem Studium für die einjährige Wachdienstzeit sowie der sich anschließenden dreijährigen Kripo-Verwendung in der Einstellungs- und Ausbildungsbehörde Icon für einen Link. und deren Einzugsgebiet, die du bereits während deiner Bewerbung ausgewählt hast.
  • Spezialisierung: Die Kripo ist meistens auf bestimmte Deliktsbereiche spezialisiert, zum Beispiel Tötungsdelikte, Raub oder Betrug. Dadurch können sich die Beamtinnen und Beamten intensiv mit komplexen Kriminalfällen beschäftigen und Fachwissen in bestimmten Bereichen aufbauen. Du hast die Möglichkeit je nach Bedarf die verschiedensten Deliktsbereiche kennen zu lernen und dort auch zu ermitteln.
  • Wenige Gefahrensituationen: Die Kripo arbeitet häufig im Hintergrund und hat tendenziell weniger direkte Konfrontationen. Dadurch entsteht ein geringeres Gefahrenpotential als beispielsweise im Streifendienst.
  • Normale Arbeitszeiten: Während der Wachdienst im Schichtdienst stattfindet (nachts, am Wochenende und feiertags), sind die Arbeitszeiten in der Regel bei der Kriminalpolizei in der Woche tagsüber und planbarer. Natürlich sind Ausnahmen, wie zum Beispiel in den Kriminalwachen oder bei Ermittlungskommissionen, immer möglich.

Komm ins TEAM 110

Das solltest du wissen!

Du hast Interesse am dualen Polizeistudium mit dem Schwerpunkt “Ermittlungen”? Hier noch einige wichtige Antworten auf Fragen, die wir häufig gestellt bekommen.

Kriminalpolizei: Genau mein Fall!