Kriminalpolizei: Genau mein Fall!
Als Teil der Kriminalpolizei ermittelst du für die Sicherheit der Menschen und sorgst dafür, dass Verbrechen aufgeklärt und Tatverdächtige zur Verantwortung gezogen werden.
Die Kriminalpolizei ist vielfältig – ob Spurensicherung, Vernehmung oder Ermittlungen in komplexen Fällen. Du vernimmst Täter, suchst Spuren und schützt Opfer. Nebenbei planst du Einsätze, vollstreckst Beschlüsse und wertest Beweismittel aus.
Erfahre alles über den neuen Studienschwerpunkt „Ermittlungen”, lass dich von unseren Kommissarsanwärterinnen und -anwärtern inspirieren und nimm uns ins Kreuzverhör: Wir freuen uns auf dich, deine Fragen und deine Bewerbung!
Duales Polizeistudium
Schwerpunkt: Ermittlungen
Schnell-Checkliste:
Diese Qualifikation brauchst du!
Aktuell freuen wir uns besonders über Bewerbungen für den Schwerpunkt „Ermittlungen” zum Studienstart im September 2026. Nicht jeder ist für den Polizeiberuf geboren: Einige Eigenschaften kannst du dir aneignen, andere nicht. Schau selbst!
Alter: 16 – 36 Jahre
Staatsangehörigkeit: eines Mitgliedstaates der EU (Ausnahmen möglich)
Führerschein: Klasse B
Lebensführung: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Abschluss: Abitur, Fachabitur oder Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung
Sprachen: Deutsch und Englisch
BMI: 18 – 27,5
Sportabzeichen: Deutsches Sportabzeichen mind. in Bronze (nicht älter als 24 Monate)
Schwimmabzeichen: Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
Mindestgröße: nicht kleiner als 163cm (Ausnahmen möglich)
Das Wichtigste zuerst:
Das sind die Neuheiten
Du kannst dich ab jetzt bereits bei deiner Bewerbung für den Schwerpunkt „Ermittlungen” (Kriminalpolizei) entscheiden.
Wenn du „Ermittlungen“ wählst, bekommst du bereits vor dem Studium eine Verwendungszusage für die Kriminalpolizei und eine regionale Standortgarantie im Bereich der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Der Schwerpunkt bereitet dich gezielt schon während des Studiums auf die späteren Verwendungen vor, insbesondere auch auf die Herausforderungen bei der Kriminalpolizei.
Nach deinem Studium wirst du schon nach nur einem Jahr Wachdienst zur Kripo wechseln. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin bei der Kripo oder in einem anderen Bereich der Polizei arbeiten willst. Auf dem anderen Wege gibt es diese Garantie nicht und erfahrungsgemäß dauert es auch viel länger bis du in diesem Bereich arbeiten kannst.
Was erwartet dich?
Ein spannender Mix aus moderner Technik, komplexen Fällen und Teamarbeit. Du wirst kontinuierlich weitergebildet und hast die Chance, in verschiedensten Deliktsbereichen zu arbeiten – von Cyberkriminalität über Drogenfahndung bis hin zu Wirtschaftsverbrechen. Werde Teil eines Teams, das für Gerechtigkeit sorgt.
Entscheide dich für eine Karriere bei der Kriminalpolizei und gestalte die Zukunft sicherer für alle! Komm ins Team KRIPO!
Das duale Polizeistudium
Schwerpunkt „Ermittlungen”
Erstmalig kannst du dich für diesen Studienschwerpunkt bei der Polizei NRW bewerben. Das Studium startet jedes Jahr am 1. September und unterteilt sich in drei Bereiche: Theorie, Training und Praxis.
Vor dem Studium
Check die Voraussetzungen im Detail, um zu erfahren, ob du das Zeug für die Kriminalpolizei hast.
Während des Studiums
Dir werden tiefergehende Inhalte zu krimininalpolizeilichen Themen beigebracht. Deine Praxisphasen verbringst du in einem der Kommissariate. Dennoch bleiben die Ausbildungsinhalte für den Einsatz im Wach- und Wechseldienst für alle bestehen.
Nach dem Studium
Wer bei der Kriminalpolizei arbeitet, soll vorher die Arbeit auf der Straße kennenlernen. Deshalb wirst du deine einjährige Erstverwendung im Wachdienst absolvieren. Im Anschluss verbringst du mindestens drei Jahre bei der Kripo.
TEAM 110 – Die Serie
Berichte aus erster Hand
In unserer Serie stellen wir verschiedene Menschen bei der Kriminalpolizei vor
Echte Teamplayer, echte Eindrücke: Monatelang haben wir Polizeistudierende in ihrer Praxisphase des dualen Polizeistudiums bei der Kriminalpolizei begleitet.
Lerne Kira, Saskia und Florian kennen und erfahre in welchen der unterschiedlichen Bereiche der Kripo die drei eingesetzt wurden.
Dein Weg ins TEAM 110
Interesse geweckt?
Du kannst dich ab dem 9. Oktober für das duale Studium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen“ bewerben!
Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Das solltest du mitbringen:
Deine Skills
Detailgenauigkeit
Kleine Hinweise oder Unstimmigkeiten können entscheidend sein – daher achtest du auf jedes Detail und lässt nichts unbeachtet.
Analytisches Denken
Kriminalbeamt*innen arbeiten häufig analytisch und strategisch, um komplexe Fälle zu lösen und logische Schlussfolgerungen zu ziehen.
Motivationsfähigkeit
Du bist bereit Kriminalität zu bekämpfen und mit deinem Engagement Straftaten aufzuklären – auch bei langwierigen Verfahren.
Fairness
Du kannst Beweise, Aussagen und Hinweise neutral bewerten und allen Seiten Gehör und Aufmerksamkeit schenken.
Kommunikationsfähigkeit
Du wirst Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen haben. Dein Kommunikations- und Improvisationsgeschick sind gefragt.
Teamfähigkeit
Jeder muss sich auf den anderen verlassen können. Bei der Aufklärung von Straftaten kommt es auf gute und enge Zusammenarbeit an.
Empathie
Du musst auch in belastenden Situationen sensibel und angemessen gegenüber Opfern, Verdächtigen und Angehörigen reagieren können.
Neutralität
Du musst Recht und Gesetz anwenden. Uneingeschränkte Neutralität ist dabei das höchste Gebot – auch gegenüber Tatverdächtigen.
Belastbarkeit
Du solltest über gute sportliche Fähigkeiten verfügen. Stressresistenz und Konfliktfähigkeit helfen, psychische Belastungen aufzufangen.
Die Voraussetzungen
Damit du das duale Studium bei uns antreten kannst, muss deine Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind. An die charakterliche Eignung und medizinische Tauglichkeit eines Bewerbenden bestehen bei dem Beruf des Polizeibeamten, der Polizeibeamtin höhere Anforderungen, als es in anderen Berufsfeldern der Fall ist. Das hat zur Folge, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis oder anderer berauschender Substanzen aus charakterlichen oder medizinischen Gründen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen kann.
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. (Ausnahmen möglich!)
- Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht älter als 36 Jahre. (Ausnahmen möglich!)
- Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasingverträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.)
- Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), vollständige Fachhochschulreife oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung (Einstellung gem. BBHZVO)
- Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
- Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht notwendig.
Körperliche Voraussetzungen
- Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
- Sehfähigkeit:
- Bis zum 20. Lebensjahr benötigst du mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge.
- Ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Restsehschärfe von mindestens 30 % je Auge.
- Farbsinnstörungen sind ein Ausschlusskriterium
- Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter.
Falls du kleiner als 1,63m bist: Du hast die Möglichkeit, dich durch Bestehen des Mindestgrößentests für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Der Leistungstest findet im Laufe des Auswahlverfahrens statt und überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von dir erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhältst du, auch wenn du kleiner als 1,63m bist, ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.
Alle Aufgaben des Mindestgrößentests gibt es hier.
Tätowierungen/Körperschmuck
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Vergleichbares. Ein Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne).
- Ein körperlicher Eignungsmangel liegt vor, wenn durch den Körperschmuck – auch noch nach seiner (soweit möglichen) Entfernung – während des Dienstes eine Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen begründet oder erhöht wird.
- Ein charakterlicher Eignungsmangel besteht immer dann, wenn der Körperschmuck eine inhaltliche Aussage trifft, die im Widerspruch zum Grundgesetz und der Rechtsordnung steht und/oder Rückschlüsse auf Wesenszüge und Verhaltensweisen der Bewerberin bzw. des Bewerbers zulässt, die nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beruf erfordert (vgl. § 34 Abs. 2 BeamtStG). Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Körperschmuck bzw. die Tätowierung eine Darstellung zum Inhalt hat, die:
- verfassungswidrig bzw. extremistisch ist,
- sexistisch und/oder geschlechterdiskriminierend ist,
- allgemein entwürdigend und/oder diskriminierend ist,
- Gewalt verherrlichend ist,
- die Würde des Menschen verletzt,
- Nähe zu kriminellen Kreisen und Gruppierungen ausdrückt.
Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass du eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegst. Nur so ermöglichst du uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann. Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir dich im Zweifelsfall auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen. Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen.
Falls du dir unsicher bist, ob dein Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wende dich bitte an die für dich zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber, deren Kontaktdaten findest du hier.
Sportliche Voraussetzungen
- Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf. Im Ausdauerbereich ist eine altersabhängige Laufdisziplin zu absolvieren.
- Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/Geländelauf,
- Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf.
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.
Ein wichtiger Hinweis für dich: Je eher du dein Sportabzeichen, Schwimmabzeichen und die Fahrerlaubnis vorweisen kannst, desto eher können wir deine Standortwünsche prüfen und berücksichtigen.
Die Bewerbung
Bewerben kannst du dich für das duale Polizeistudium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen“ über unser Jobportal. Zu Beginn des Bewerbungsprozesses musst du dir zunächst einen Account erstellen.
Nachdem du deinen Account angelegt hast, hast du die Möglichkeit dich auf eine Stellenanzeige zu bewerben. Hierzu klickst du einfach auf den Link „Jetzt online bewerben“, der sich unter der Stellenanzeige befindet. Im ersten Schritt gelangst du direkt zum Bewerbungsformular. Hier musst du die erforderlichen Daten gewissenhaft eintragen, um deine Bewerbung einreichen zu können.
Bitte bedenke, dass alle Pflichtfelder der Reiter (Basisdaten, Ausbildung, Vorverwendung, Wunschort, Sonstiges) vollständig ausgefüllt sein müssen, bevor du deine Bewerbung absendest! Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Ohne das Befüllen dieser Pflichtfelder kann die Bewerbung nicht eingereicht werden. Du kannst deine Bewerbung zu jedem beliebigen Zeitpunkt speichern, später weiter bearbeiten und dann einreichen.
Wenn du deine Daten vollständig eingegeben hast, musst du deine Bewerbung zunächst “überprüfen” (Button anklicken) und dann durch Klicken auf den Button „Bewerbung einreichen“ absenden. Nach Einreichen deiner Online-Bewerbung erhältst du per E-Mail eine Eingangsbestätigung deiner Onlinebewerbung, sowie weitere Informationen.
Im Jobportal/Meine Karriere werden dir die erforderlichen Basisformulare inkl. Lebenslauf als Download zur Verfügung gestellt. Fülle alles gewissenhaft aus, vergiss die erforderlichen Unterschriften bitte nicht und lade die geforderten Unterlagen wieder im Jobportal hoch. Weitere Infos zu den Formularen findest du weiter unten.
Wichtig: Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!
Solltest du bei deiner Online-Bewerbung aus dem Ausland Probleme haben, wende dich an unsere Hotline, Tel.: 0251 / 77 95-53 53.
Jetzt bloß nicht abschrecken lassen. Formulare gehören nun mal zur Bewerbung dazu. Denn neben den Daten, die du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert, bestimmte Dokumente ins Jobportal hochzuladen. Alle Basis- und Zusatzformulare werden dir zeitgerecht in deinem Bewerbungskonto (Meine Karriere im Bereich “Dokumente”) unseres Jobportals zur Verfügung gestellt! Also wundere dich nicht: Du findest sie, wenn du sie auch tatsächlich benötigst.
Eine Beglaubigung deiner Dokumente ist nicht erforderlich.
Lediglich die den Aufenthalt von Nicht-EU-Bewerbenden reglementierenden Dokumente sind weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) einzureichen oder durch Vorzeigen des Originals zu bestätigen. Dies können deine Personalwerberinnen und Personalwerber vor Ort kostenlos für dich übernehmen.
Einen wichtigen Hinweis haben wir noch für dich: Du erhältst alle Informationen von uns per E-Mail an deine persönliche E-Mailadresse. Diese E-Mails sind zusätzlich im Jobportal/Meine Karriere unter „Korrespondenz“ für dich gespeichert und zu jeder Zeit einsehbar! Wenn du deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter direkt anschreiben möchtest, antworte einfach auf die E-Mails aus deinem privaten E-Mailaccount. Ändere hierzu bitte nicht den Betreff der E-Mail, so kann deine Nachricht direkt der richtigen oder dem richtigen Sachbearbeiter zugeordnet werden!
Im folgenden findest du die Formulare – schau’ sie dir ruhig schon mal an. Wir informieren dich zeitgerecht via E-Mail/Jobportal, wenn wir diese wirklich von dir erwarten!
Nach Prüfung deiner Unterlagen bitten wir dich um Zusatzformulare für die ärztliche Untersuchung. Auch diese stellen wir dir als Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung. Die Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen unterliegen einem besonderen Datenschutz und müssen uns postalisch zugesandt werden – ein Upload ist in diesem Fall nicht möglich!
Bitte sende deine Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:
LAFP NRW
Dezernat 53
Weseler Straße 264
48151 Münster
Bitte beachte bei den Zusatzformularen die Ausfüllhinweise (Vorblatt)!
Wichtig: Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!
Das Auswahlverfahren
Bei der Polizei NRW gibt es nicht einen einzelnen Einstellungstest, sondern ein umfangreiches Auswahlverfahren, das aus mehreren Abschnitten besteht. Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Wenn du alles bestehst, bist du schon so gut wie angenommen!
Einen Überblick zum gesamten Verfahrensablauf findest du in aller Kürze hier:
Grundsätzlich gilt: du befindest dich so lange im Auswahlverfahren, bis du einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst.
Im Rahmen der sogenannten „administrativen Vorauswahl“ werden deine Daten der Online-Bewerbung, die Basisformulare und die eingereichten persönlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und deine Voraussetzungen gecheckt. Während oder nach der zweiwöchigen Bearbeitungsfrist für die Zusatzformulare wirst du in der Regel zum ersten Auswahlverfahrenstag (PC- Test in Münster) eingeladen. Da wir eine Vielzahl von Bewerbungen haben, kann es jedoch im Einzelfall bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen.
Die Einladung erfolgt über das Jobportal/Meine Karriere.
Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.
Hierbei werden deine analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen, wie beispielsweise Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit. Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.
Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten! Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.
Wenn du den Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.
Wenn du den ersten Auswahltag erfolgreich absolviert hast überprüft der polizeiärztliche Dienst die von dir eingereichten medizinischen Unterlagen (Zusatzformulare), um die wir dich noch vor dem ersten Auswahltag gebeten haben. Diese solltest du im Jobportal herunterladen und uns binnen zwei Wochen einreichen.
Auch hier gilt: Sollten die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass deinerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit du aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheidest. Falls die 14-tägige Frist nicht ausreicht, antworte uns einfach auf eine der letzten E-Mails und bitte um eine Fristverlängerung.
Bitte beachte: die Zusatzformulare und ärztlichen Unterlagen musst du uns postalisch (LAFP NRW, Dezernat 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) zusenden
Das Assessmentcenter (AC) absolvierst du im Regelfall in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo du das AC absolvierst, hängt von deinem Wohnort ab. Solltest du außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit dir eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessmentcenters festgelegt. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.
Erstes Rollenspiel:
Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler*in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.
Vortrag:
Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss werden dir zwei Fragen zum Thema gestellt.
Zweites Rollenspiel:
Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.
Interview:
Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten.
Auch beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.
Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.
Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.
An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier u. a. angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.
Auswahlverfahren bestanden?
Hast du bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung deiner Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wirst du hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von deinem erreichten Rangordnungswert erhältst du in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kripo studieren
Der Studienschwerpunkt „Ermittlungen”
Studienaufbau
Das Studium findet in Modulen statt. Die Schwerpunktsetzung für den Bereich der Ermittlungen findet sich in allen Bereichen der drei Studienphasen, sowohl in der Theorie, dem Training als auch in der Praxis wieder.
So wirst du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) spezielle Vorlesungen und Kurse belegen, damit du die theoretischen Grundlagen der Gesetzgebung kennst, bevor du sie im Training und in der Praxis anwenden musst.
Dein Training findet in einem der Standorte des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten statt (LAFP NRW). Dort werden dich Expertinnen und Experten der Kriminalpolizei durch Rollenübungen im geschützten Raum auf deine Praxisphasen vorbereiten.
Praktische Erfahrungen wirst du im Anschluss in den verschiedenen Kommissariaten deiner Einstellungs- und Ausbildungsbehörde sammeln.
Studieninhalte
Der Studienschwerpunkt „Ermittlungen” ermöglicht dir eine frühzeitige und fachgerechte Ausrichtung auf die Bedarfe der Kriminalpolizei.
Die Studieninhalte sind bereits schon im ersten Semester im Sinne der Spezialisierung für dich optimiert. Du darfst während deines Studiums beispielsweise moderne Informationstechnologien für die Ermittlungsarbeit nutzen.
Weiter Ermitteln:
Kripo nach dem Studium
Erstverwendung
Damit du für deinen Start bei der Kriminalpolizei bestmöglich vorbereitet bist, wirst du im ersten Jahr nach deinem Studium im Wachdienst eingesetzt. Das kann eine Verwendung im Streifendienst, bei der Autobahnpolizei oder in ähnlichen Arbeitsbereichen sein.
Anschließend wirst du ab dem zweiten Jahr, nach erfolgreichem Bestehen des Studiums, garantiert für mindestens drei weitere Jahre in der Kriminalpolizei eingesetzt. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin als Kriminalkommissarin oder Kriminalkommissar arbeiten möchtest oder einen anderen Bereich der Polizei NRW kennenlernen möchtest.
Wenn du also für einen Studienplatz im September 2026 zugelassen wirst, sehen die nächsten Jahre wie folgt für dich aus:
- 2026 – 2029: Duales Studium, Schwerpunkt „Ermittlungen” in deiner EuA-Behörde deiner Wahl
- 2029 – 2030: Erstverwendung im Wachdienst in deiner EuA-Behörde oder deren Einzugsgebiet
- 2030 – 2033: Zweitverwendung bei der Kriminalpolizei am Standort deiner Erstverwendungsbehörde
Deine Möglichkeiten
Studienschwerpunkt “Ermittlungen”
Was sind deine Vorteile?
- Garantiert Kripo: Wenn du den Schwerpunkt „Ermittlungen“ auswählst, garantieren wir dir nach dem Studium und dem einen Jahr Wachdienst eine Tätigkeit bei der Kriminalpolizei.
- Dienstortgarantie: Du verbleibst nach dem Studium für die einjährige Wachdienstzeit sowie der sich anschließenden dreijährigen Kripo-Verwendung in der Einstellungs- und Ausbildungsbehörde und deren Einzugsgebiet, die du bereits während deiner Bewerbung ausgewählt hast.
- Spezialisierung: Die Kripo ist meistens auf bestimmte Deliktsbereiche spezialisiert, zum Beispiel Tötungsdelikte, Raub oder Betrug. Dadurch können sich die Beamtinnen und Beamten intensiv mit komplexen Kriminalfällen beschäftigen und Fachwissen in bestimmten Bereichen aufbauen. Du hast die Möglichkeit je nach Bedarf die verschiedensten Deliktsbereiche kennen zu lernen und dort auch zu ermitteln.
- Wenige Gefahrensituationen: Die Kripo arbeitet häufig im Hintergrund und hat tendenziell weniger direkte Konfrontationen. Dadurch entsteht ein geringeres Gefahrenpotential als beispielsweise im Streifendienst.
- Normale Arbeitszeiten: Während der Wachdienst im Schichtdienst stattfindet (nachts, am Wochenende und feiertags), sind die Arbeitszeiten in der Regel bei der Kriminalpolizei in der Woche tagsüber und planbarer. Natürlich sind Ausnahmen, wie zum Beispiel in den Kriminalwachen oder bei Ermittlungskommissionen, immer möglich.
Noch mehr Einblicke
Komm ins TEAM 110
Das solltest du wissen!
Du hast Interesse am dualen Polizeistudium mit dem Schwerpunkt “Ermittlungen”? Hier noch einige wichtige Antworten auf Fragen, die wir häufig gestellt bekommen.
Allgemeine Fragen
Alle allgemeinen Fragen anzeigen
Ja, du erhältst mit der Bewerbung auf das duale Studium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen” die Garantie nach einem Jahr Wachdienst zur Kripo zu wechseln.
Direkt nach dem Studium verbringst du noch ein Jahr im Wachdienst. Daher ist deine Dienstbezeichnung Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar. Nach einem Jahr wirst du garantiert zur Kriminalpolizei umgesetzt. Ab dann lautet deine Dienstbezeichnung Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar.
Grundsätzlich können das alle Stellen im Bereich der Kriminalpolizei sein. Die Kripo ist in jeder Behörde in Kommissariate eingeteilt. Jedes Kommissariat hat eigene Schwerpunkte wie zum Beispiel: Rauschgiftdelikte, Betrugsdelikte, Tötungsdelikte oder Diebstahlsdelikte. In allen Kommissariaten könntest du eingesetzt werden. Aussuchen kannst du dir das leider nicht. Auch Regionalkommissariate, die mehrere Delikte vereinen, könnten deine zukünftigen Dienststellen sein.
Der Wachdienst ist der Dienst in vorgeplanten Schichten durch Dienstgruppen oder Dienstpools in Polizeiwachen, aber auch möglich in Bereichen mit ähnlichen Aufgabenwahrnehmungen, z.B Einsatztrupps, Kriminalwachen, Verkehrsdienste.
Grundsätzlich muss man bei der Polizeiarbeit immer von einem gewissen Gefahrenpotential ausgehen. Hierzu wirst du aber im dualen Studium sehr gut vorbereitet. In der Kriminalpolizei arbeitet man eher im Hintergrund und ist weniger „auf der Straße“ unterwegs. Somit ergibt sich schon durch das Arbeitsumfeld eine geringere Gefahr im Bereich der Kripo als bspw. beim Streifendienst. Du musst allerdings wissen, dass der Bereich Kriminalpolizei sehr vielseitig und facettenreich ist. Deswegen kann man die Frage nicht pauschal auf alles bei der Kriminalpolizei anwenden.
Der Umgang mit Leichen gehört zum Alltag der Polizei. Kräfte des Wachdienstes sind in der Regel als erste am Einsatzort und haben den ersten Kontakt. Je nach Behörde führen die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalwachen oder aus dem Fachkommissariat für Todesermittlungen die anschließenden Maßnahmen durch. Wer den Schwerpunkt „Ermittlungen“ wählt, erhält keine Zusage für ein bestimmtes Kommissariat. Somit ist es nicht ausgeschlossen, auch regelmäßig mit Leichen in Kontakt zu kommen. Allerdings hat der deutlich überwiegende Teil der Kripo nichts mit Leichen zu tun.
Zurzeit sind voraussichtlich 300 Plätze pro Jahr für den Schwerpunkt „Ermittlungen“ vorgesehen, die sich auf alle Kreispolizeibehörden verteilen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktes „Ermittlungen“ verpflichten sich nach ihrer einjährigen Erstverwendungszeit im Wachdienst zu einer dreijährigen Anschlussverwendung bei der Kriminalpolizei. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin bei der Kripo oder in einem anderen Bereich der Polizei arbeiten willst. Auf dem anderen Wege gibt es diese Garantie nicht und erfahrungsgemäß dauert es auch viel länger bis du in diesem Bereich arbeiten kannst.
Fragen zur Bewerbung
Alle Fragen zur Bewerbung anzeigen
Mit der Angabe in der Online Bewerbung, dass du das duale Studium mit dem Schwerpunkt „Ermittlungen” belegen möchtest, verpflichtest du dich auch dafür und wirst vorrangig dafür ausgewählt. Wenn allerdings alle Plätze für den Schwerpunkt „Ermittlungen” vergeben sind, kannst du grundsätzlich noch im Gesamtverfahren berücksichtigt werden, sofern auch hier noch Plätze frei sind.
Im Prinzip, ja. Wenn du das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hast, informieren wir dich detailliert über die Gründe deines Ausscheidens. Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr und dieselbe Laufbahn ist, nach dem Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren, leider nicht möglich.
Wir würden uns aber freuen, wenn du dich für das folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewirbst. Bei einer weiteren Bewerbung ist es allerdings erforderlich, dass du dich online neu bewirbst und sämtliche Einstellungstests, Untersuchungen und das Assessment Center erneut absolvierst.
Wenn du bereits für das vergangene Einstellungsjahr einen Rangordnungswert erreicht hast (also der PC-Test und das Assessment Center von dir erfolgreich absolviert wurde), kannst du diesen mit in das nächste Einstellungsjahr nehmen. Den PC-Test und das Assessment Center musst du dann für das Jahr, in dem der Rangordnungswert übernommen wird, nicht mehr absolvieren. Dies kannst du bei deiner Online-Bewerbung entsprechend angeben.
Bitte beachte, dass die Polizeiärztliche Untersuchung trotz der Übernahme des Rangordnungswertes, erneut absolviert werden muss. Zudem musst du auch alle bereits eingereichten Unterlagen erneut über das Jobportal hochladen bzw. uns die Zusatzformulare erneut per Post zukommen lassen.
Bitte beachte auch, dass die Übernahme des Rangordnungswertes nur für das direkt darauffolgende Einstellungsjahr möglich ist.
Ja, das Auswahlverfahren ist gleich.
Sollten sich mehr als derzeit geplant 300 Bewerbende für die Kripo interessieren, entscheidet der Rangordnungswert des Einstellungsverfahrens, wer für das duale Studium berücksichtigt wird. Wir kommen dann auf dich zu und fragen dich, ob du noch im Gesamtverfahren verbleiben möchtest.
Wer den Schwerpunkt „Ermittlungen“ wählt, kann während des Bewerbungsprozesses seine gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (EuA-Behörde) angeben. Das sind die Behörden in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Bonn und Münster. Jede dieser Behörden hat mehrere Kooperationsbehörden. Die zugeteilte die EuA-Behörde oder eine der jeweiligen Kooperationsbehörden wird dann ebenfalls deine Behörde für die nächsten vier Jahre nach dem erfolgreichem Abschluss deines Studiums sein. Eine Zusage für eine bestimmte Dienststelle bei der Kriminalpolizei gibt es hingegen nicht.
Wenn du weder die deutsche Staatsbürgerschaft, noch die eines EU-Mitgliedstaates besitzt, kannst du trotzdem für das duale Studium angenommen werden, wenn durch deine Gewinnung als Bewerberin oder Bewerber ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn du das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hast, ein hoher Bevölkerungsanteil deiner Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, du neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache sprichst und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird hier einzeln geprüft.
Am Tag der Einstellung (im Regelfall der 01.09.) darfst du noch nicht 37 Jahre alt sein.
Ausnahmen gibt es für:
- Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück).
- Bewerberinnen und Bewerber, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
- Bewerberinnen und Bewerber, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigen um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.
Der Nachweis über das Sportabzeichen ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch dich, deinen Prüfer oder deine Prüferin beim Stadtsportbund beantragt werden.
Die Stadtsportbünde haben sukzessive auf eine digitale Prüfkarte umgestellt, sodass dir in diesem Fall möglicherweise lediglich die Urkunde aber nicht mehr (wie früher üblich) auch die Prüfkarte ausgehändigt werden kann. Umso wichtiger, dass du darauf achtest, dass deine für das Sportabzeichen von dir absolvierten Disziplinen auf der Urkunde genannt werden.
Bitte bedenke, dass nur eine Urkunde von uns akzeptiert werden kann, die alle von dir dafür absolvierten Disziplinen nennt. Ein Hochladen der Prüfkarte ist dann hinfällig.
Denke bitte auch daran, dass der Verwaltungsvorgang bei den Stadtsportbünden mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und kümmere dich frühzeitig!
Ohne ein gültiges Sportabzeichen können wir dich leider nicht einstellen!
Das Sportabzeichen muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres durch dich im Jobportal hochgeladen werden.
Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und Assessment-Center (AC) wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert (ROW) ausgedrückt. Die Höhe deines persönlichen Rangordnungswertes hängt von deiner gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der Gesamtrangliste ist natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerbenden abhängig. Wenn du zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst hast, ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle deine Mitbewerbenden jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht dein Wert mit acht im hinteren Bereich der Rangliste. Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests) als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen. Solltest du deinen ROW nicht kennen, kann dieser über deine Personalwerberin/deinen Personalwerber erfragt werden. Insgesamt gilt: Je höher der Rangordnungswert, desto besser sind deine Einstellungschancen.
ROW aus dem AC oder dem PC-Test können als Einzelleistung nicht für eine erneute Bewerbung im Folgejahr übernommen werden. Lediglich der Gesamt- Rangordnungswert (also das Ergebnis von AC plus PC- Test) kann hierzu herangezogen werden.
Fragen zum Studienschwerpunkt
Alle Fragen zum Studienschwerpunkt anzeigen
Die Verwendungszusage für die Kripo ist eine Garantie und gilt in beide Richtungen. Das ist fair und gibt beiden Seiten Planungssicherheit – den Studierenden sowie dem Dienstherrn. Ein Wechsel des Schwerpunkts während des Studiums ist nur nach Einzelfallprüfung durch das Innenministerium NRW (Härtefall; Anlegung eines strengen Maßstabes) möglich.
Die gesamte Polizei NRW ist ein Team – das Team 110. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Direktionen ist entscheidend für ihren Erfolg. Die Kriminalpolizei führt die Arbeit weiter, die die Kolleginnen und Kollegen des Wachdienstes im ersten Angriff erfolgreich auf den Weg gebracht haben.
Wie gehe ich im Einsatz richtig vor und wie berücksichtige ich dabei die Eigensicherung? Wie verhalten sich Täter, Zeugen und Opfer in hochemotionalen Situationen und welchen Einfluss hat das auf Entscheidungen von Polizistinnen und Polizisten? Dieses und weiteres Erfahrungswissen aus dem Wachdienst ist für professionelle Ermittlungen in der Kriminalpolizei wichtig.
Nein. Absolventen, die den Schwerpunkt „Ermittlungen“ gewählt haben, werden im Anschluss an das erste Jahr im Wach- und Wechseldienst mindestens drei Jahre bei der Kriminalpolizei eingesetzt. Ein Wechsel innerhalb dieser drei Jahre ist nicht möglich.